Arbeitsrecht · Lage 01
Katrin LorigFachanwältin für Arbeitsrecht
Frist
3 Wochen
Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen (§ 4 KSchG). Danach gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam.
Fristrechner · zur Orientierung
Geben Sie das Datum ein, an dem Sie das Schreiben bekommen haben.
Ohne Gewähr: Feiertage und Besonderheiten der Zustellung sind nicht berücksichtigt. Verbindlich prüfen wir die Frist im Gespräch.
Melden Sie sich außerdem bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend – spätestens drei Tage, nachdem Sie von der Kündigung wissen.
Bitte mitbringen
- Kündigungsschreiben mit Umschlag
- Arbeitsvertrag
- Letzte Lohnabrechnungen
- Abmahnungen, falls vorhanden










