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§ 2.2Arbeitsrecht

Arbeitsvertrag & Abmahnung in Saarbrücken

Nicht jeder Konflikt im Job endet mit einer Kündigung. Wir prüfen Arbeitsverträge und Aufhebungsverträge, beraten Sie nach einer Abmahnung und lesen Ihr Arbeitszeugnis mit Ihnen. Auch kleine Betriebe aus Saarbrücken beraten wir bei Verträgen und Abmahnungen.

Erstgespräch anfragen

Termin meist in 2 Werktagen · auch per Video

Zwei Frauen am Tisch, eine unterschreibt ein Dokument

Wobei wir helfen

Was dazugehört.

  1. 2.1Prüfung von Arbeits- und Aufhebungsverträgen
  2. 2.2Beratung nach einer Abmahnung – und ob eine Gegendarstellung sinnvoll ist
  3. 2.3Überstunden, Urlaub, Lohn: Was steht Ihnen zu?
  4. 2.4Arbeitszeugnis prüfen und Änderungen verlangen
  5. 2.5Für kleine Betriebe: Verträge, Abmahnungen, Kündigungen rechtssicher vorbereiten

So gehen wir vor

In drei Schritten.

  1. 1

    Unterlagen

    Sie bringen Vertrag, Abmahnung oder Zeugnis mit – mehr braucht es zunächst nicht.

  2. 2

    Einschätzung

    Wir sagen Ihnen, was das Schreiben bedeutet und welche Möglichkeiten Sie haben.

  3. 3

    Reaktion

    Auf Wunsch schreiben wir Ihrem Arbeitgeber – oder bereiten Sie auf das Gespräch vor.

Häufige Fragen

Arbeitsvertrag & Abmahnung: kurz beantwortet.

F 01Soll ich eine Gegendarstellung zur Abmahnung schreiben?

Das kommt auf den Einzelfall an. Manchmal hilft sie, manchmal schadet sie in einem späteren Prozess. Bitte schreiben Sie nichts, bevor wir gesprochen haben.

F 02Muss ich einen Aufhebungsvertrag sofort unterschreiben?

Nein. Nehmen Sie sich Bedenkzeit und lassen Sie ihn prüfen. Ein Aufhebungsvertrag kann zum Beispiel eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen.

§ — Nächster Schritt

Läuft eine Frist? Rufen Sie heute an.

Erstgespräch meist innerhalb von zwei Werktagen – in der Kanzlei, am Telefon oder per Video. Was es kostet, sagen wir Ihnen vorher.

Erstgespräch anfragen

Lorig & Wern Rechtsanwälte

Am Justizgarten 4, 66111 Saarbrücken
kanzlei@lorig-wern-recht.de

Mo–Do
8:30–18:00 Uhr
Fr
8:30–14:00 Uhr
Termine
auch bis 19 Uhr und per Video

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Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes · Berufsrecht: BRAO, BORA, FAO, RVG, CCBE · Angaben im Impressum

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