Verkehrsrecht · Lage 01
Miriam AydinRechtsanwältin seit 2019
Frist
2 Wochen
Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen (§ 67 OWiG). Das Zustelldatum steht auf dem gelben Umschlag.
Fristrechner · zur Orientierung
Geben Sie das Datum ein, an dem Sie das Schreiben bekommen haben.
Ohne Gewähr: Feiertage und Besonderheiten der Zustellung sind nicht berücksichtigt. Verbindlich prüfen wir die Frist im Gespräch.
Bitte mitbringen
- Bußgeldbescheid mit gelbem Umschlag
- Anhörungsbogen, falls vorhanden
- Fahrzeugschein
