Register I
Steuerberatung in Saarbrücken
Sechs Leistungen, eine feste Ansprechperson. Sie entscheiden, was wir übernehmen – vom einzelnen Steuerbescheid bis zur kompletten Buchhaltung Ihres Betriebs.
Aktenvermerk · Honorar
Abrechnung nach der Steuerberatervergütungsverordnung oder als Pauschale – der Betrag steht vor Beginn schriftlich fest.
Honorar
vorab
schriftlich
Wie wir abrechnen
Die Steuerberatervergütungsverordnung regelt, in welchem Rahmen wir abrechnen dürfen – nachvollziehbar für jede Leistung.
Für laufende Arbeiten wie Buchhaltung und Löhne vereinbaren wir auf Wunsch einen festen Monatsbetrag, schriftlich und für mindestens ein Jahr.
Bevor wir beginnen, bekommen Sie ein Honorarangebot. Erst mit Ihrer Zusage entstehen Kosten – das Kennenlernen ist kostenlos.
Erstgespräch
Das klären wir im kostenlosen Kennenlernen. Sie schildern kurz Ihre Lage, wir sagen Ihnen ehrlich, was sinnvoll ist – und was nicht.

Claudia Neumann
Steuerberaterin · Inhaberin
Hier klingelt Ihr Telefon
Auf Ihrer Website startet ein Tipp auf die Nummer direkt den Anruf bei Ihnen. In diesem Branchenkonzept ist die Nummer nur ein Platzhalter.
So kommt die Anfrage bei Ihnen an
Auf Ihrer Website landet diese Anfrage sofort in Ihrem Postfach, und Ihr Kunde bekommt eine Bestätigung. Hier im Branchenkonzept werden keine Daten gesendet.