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Demo · Immobilien HartmannSo eine Website

Vermittelt · Beispielfälle

Jeder Verkauf hat eine Geschichte.

Vier Beispiele aus Verkauf und Vermietung in Saarbrücken und Umgebung – Erbschaft, Umzug, Kapitalanlage, Vermietung aus der Ferne.

Fall 01 · Saarbrücken-Dudweiler

Doppelhaushälfte verkauft

Siedlungshaus aus den 1920er-Jahren, verkauft für eine Erbengemeinschaft aus drei Geschwistern. Wir haben jeden Schritt mit allen abgestimmt und bis zum Notartermin begleitet.

Fall 02 · Alt-Saarbrücken

Dreizimmerwohnung vermietet

Altbauwohnung mit Stuck, neue Mieter nach zwei Besichtigungsterminen. Der Eigentümer wohnt in Hamburg und musste kein einziges Mal anreisen.

Fall 03 · St. Ingbert

Haus mit altem Garten verkauft

Die Eigentümerin zog nach 40 Jahren in eine kleinere Wohnung. Wir haben uns Zeit genommen – für die Bewertung, den Auszug und die Übergabe.

Fall 04 · Homburg

Vermietete Wohnung verkauft

Zweizimmerwohnung an einen Kapitalanleger verkauft. Der Mieter wurde früh informiert und konnte bleiben – Notartermin nach neun Wochen.

Herr Hartmann hat uns den Preis ehrlich erklärt, auch wenn wir uns mehr erhofft hatten. Am Ende hat alles gut geklappt.
Kundin aus Saarbrücken · Beispieltext
Wohnung vermietet, ohne dass ich bei einer Besichtigung dabei sein musste. Nach jedem Termin gab es eine kurze Rückmeldung.
Kunde aus Völklingen · Beispieltext
Schöne Fotos, klares Exposé und ein Ansprechpartner vom ersten Gespräch bis zum Notar. Gern wieder.
Kunde aus Homburg · Beispieltext

Nächster Schritt

Was ist Ihre Immobilie wert?

Wir sehen sie uns an und nennen Ihnen eine ehrliche Preisspanne – kostenlos und ohne Pflicht zum Verkauf.

Felix Hartmann, Immobilienmakler, am Bürofenster
Felix HartmannImmobilienmakler & Inhaber · meldet sich persönlich

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Den Rest besprechen wir in Ruhe – bei uns im Büro oder bei Ihnen zu Hause.

Büro

Immobilien Hartmann
Torbogenweg 6
66119 Saarbrücken
kontakt@hartmann-immobilien-saar.de

Bürozeiten

  • Mo–Fr 9–18 Uhr
  • Sa 10–13 Uhr nach Vereinbarung
  • Besichtigungen auch abends nach Absprache

Erlaubnis nach § 34c GewO, erteilt durch: Landeshauptstadt Saarbrücken, Gewerbeamt · Zuständige Kammer: IHK Saarland

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